Wir untersuchen, beraten, informieren und therapieren Menschen jeden Alters bei allen Formen von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.
Störungen des Sprechens
Dysarthrien nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma u.ä.
Redeflussstörungen Stottern, Poltern
Dyslalien Störungen der Aussprache (Lispeln etc.)
Orofaciale Dysfunktionen
Muskelfehlfunktionen & Koordinationsstörungen im Mundbereich bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder myofunktionellen Störungen
Störungen des Hörens
Zentrale Störungen der auditiven Leistungsfähigkeit bei Cochlea-Implant, auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen und Hörverarbeitungsstörungen
Aphasie nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma u.ä.
Störungen der Stimmgebung
Dysphonien bei organischen oder funktionellen Störungen der Stimme
Störungen des Schluckaktes & der Nahrungsaufnahme
Dysphagien bei Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder degenerativen Erkrankungen
Fütterungsstörungen bei Säuglingen und Kindern
Häufig gestellte Fragen
LogopädInnen behandeln Personen mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen. Sie verfügen über viele verschiedene Kompetenzen, die notwendig sind, um die Versorgung der zu behandelnden Personen optimal gewährleisten zu können.
Mit Hilfe von Test- und Screeningverfahren werden diejenigen sprachlichen, artikulatorischen, stimmlichen, mundmotorischen und/oder Schluckfähigkeiten erfasst, die in der Anamnese als auffällig beschrieben wurden und/oder den LogopädInnen im Gespräch aufgefallen sind.
Auf Grundlage der durchgeführten Diagnostik wird eine individuell für die betroffene Person abgestimmte Therapie geplant und durchgeführt.
Eine logopädische Behandlung ist dann notwendig, wenn sich im Alltag des Kindes Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme, dem Spracherwerb, der Aussprache und/oder der altersentsprechenden Kommunikation ergeben.
Auch nach Abschluss der Sprachentwicklung bis hin ins hohe Alter können Beeinträchtigungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme, der Hörverarbeitung und des Schluckens auftreten, welche eine logopädische Behandlung rechtfertigen.
Außerdem ist es möglich sich individuell zu einem bestimmten Problem kompetent beraten zu lassen.
Bei gesetzlich versicherten PatientInnen stellt in der Regel der Haus- oder Kinderarzt die Heilmittelverordnung aus. Auch Fachärzte, z.B. NeurologInnen und HNO-ÄrztInnen sowie ZahnärztInnen und KieferorthopädInnen haben die Möglichkeit zu verordnen.
Für Privatversicherte gilt keine Heilmittelverordnungspflicht. Die Legasthenietherapie ist keine Kassenleistung.
Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 30, 45 oder 60 Minuten. Je nach Alter und Störungsbild entscheidet der verordnende Arzt über die Dauer einer Therapiestunde. In der Regel und abhängig von der Schwere der Störung beinhaltet eine Verordnung 10 oder 20 Therapieeinheiten. Die Therapiefrequenz liegt meist bei 1-3 Therapien pro Woche.
Nach Beendigung einer Heilmittelverordnung und anhaltender Symptomatik besteht die Möglichkeit Folgeverordnungen zu erhalten.